Öffnungszeiten

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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:30 – 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag
08:30 – 11:30 Uhr

Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof.

Telefonische Terminvereinbarung

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UNESCO Welterbe

Rat und Gremien

Lahnsteins gewählte Vertreter

Die rheinland-pfälzische Kommunalverfassung sieht für die Stadt Lahnstein zwei Organe, den Oberbürgermeister sowie den Stadtrat, vor.  Dem Organ "Oberbürgermeister" obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Rates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Stadt übertragen sind (Auftragsangelegenheiten), zuständig.
 
Demgegenüber ist der Stadtrat das zentrale Beschlussorgan, das die grundlegenden Entscheidungen trifft und die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Verwaltung vorgibt.

Zusammensetzung des Stadtrats

Der Stadtrat besteht aus 32 gewählten Ratsmitgliedern (gekorene Mitglieder) und dem Vorsitzenden, dem Oberbürgermeister, der neben seiner Funktion als Leiter der Stadtverwaltung auch den Vorsitz im Rat führt (geborenes Mitglied).
 
Die Sitzverteilung im Rat (siehe Diagramm auf der rechten Seite) ergibt sich aus dem Ergebnis der Kommunalwahl am 26.05.2019. Die Ratsmitglieder sind für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Aufgaben des Rates

Der Stadtrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stadt Lahnstein. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt.

Zu den Aufgaben des Stadtrates gehören insbesondere:

  • die Beschlussfassungen über Satzungen
  • die Verabschiedung des Haushaltsplanes (Budgetrecht)
  • Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten
  • die Beschlussfassung über die Bauleitpläne der Stadt Lahnstein (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne)
  • die Festlegung der Sätze für öffentliche Abgaben und Entgelte (z. B. Gewerbesteuerhebesatz), Festlegung der Anteile bei Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen
  • die Beschlussfassung über vermögenswirksame Verfügungen, z. B. größere Beschaffungen, Durchführung von Baumaßnahmen etc.

Nicht in die Kompetenz des Rates fallen letztlich lediglich die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung, die dem Oberbürgermeister vorbehalten bleiben, sowie die Ausführung der der Stadt Lahnstein übertragenen staatlichen Aufgaben (Auftragsangelegenheiten).

Ausschüsse des Stadtrats

Die umfassende Aufgabenstellung des Rates macht eine Vorbehandlung der Detailfragen in den vom Stadtrat gebildeten Ausschüssen erforderlich. Die Vorberatungen in den Ausschüssen erleichtern die Beratung und Entschlussfindung im Rat erheblich.

Folgende Ausschüsse wurden gebildet:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Fachbereichsausschuss 1
  • Fachbereichsausschuss 2
  • Fachbereichsausschuss 3
  • Fachbereichsausschuss 4
  • Fachbereichsausschuss 5
  • BUGA-Ausschuss

Folgende Ausschüsse sind zusätzlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorzuhalten:

  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Schulträgerausschuss
  • Stadtrechtsausschuss
  • Umlegungsauschuss (besteht derzeit nicht, da kein Umlegungsverfahren anhängig ist)
  • Werkausschuss