
Die Stadtverwaltung ist für Eltern von Schülerinnen und Schülern, die folgende Schulen besuchen, der richtige Ansprechpartner:
Für alle anderen in Lahnstein ansässigen Schulen ist die Kreisverwaltung in Bad Ems zuständig.
Der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit wird von den Schulen zu Beginn des 2. Schulhalbjahres an die Eltern verteilt, bzw. liegt in den Sekretariaten zur Abholung aus.
Ob Sie Anspruch auf kostenfreie Ausleihe im Rahmen der Lernmittelfreiheit haben, hängt vom Einkommen des Haushaltes, in dem der Schüler/die Schülerin lebt, ab. Die entsprechenden Vorschriften und Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, dass dem Antrag beigefügt ist.
Den vollständig ausgefüllten Antrag nebst Einkommensnachweis des jeweilig angegebenen Kalenderjahres geben Sie bitte bei der Stadtverwaltung Lahnstein bzw. direkt in der Städtischen Bücherei ab. Die Abgabefristen ersehen Sie unter dem Menüpunkt "Fristen und Termine".
Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist Nachricht, ob Ihr Antrag genehmigt wurde. Ist dies der Fall, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ein Schulbuchpaket wird automatisch vorbereitet und Sie erhalten über die Schule eine Mitteilung über die Ausgabe. Den Ausgabezeitraum ersehen Sie ebenfalls unter dem Menüpunkt "Fristen und Termine".
Sollte Ihr Antrag nicht genehmigt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, an der "Ausleihe gegen Ausleihgebühr" teilzunehmen.
Eine Ausleihe der zu beschaffenden Lernmittel gegen Ausleihgebühr ist für alle Eltern möglich.
Sie benötigen hierfür lediglich ein Benutzerkonto sowie eine individuelle Zugangskennung. Ein Benutzerkonto können Sie auf der Internetseite der Schulbuchausleihe Rheinland-Pfalz unter www.lmf-online.rlp.de anlegen. Die Zugangskennung erhalten Sie fristgerecht zum Beginn des Anmeldezeitraums in Form eines Elternbriefes von der entsprechenden Schule.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen oder Ihnen kein Internet-Zugang zur Verfügung stehen, können Sie sich zu den in Ihrem Anschreiben genannten Zeiten an die Mitarbeiterinnen der Städtischen Bücherei wenden.
Anlass | Zeitraum/Erledigung durch |
|---|---|
Abgabe des Antrages auf Lernmittelfreiheit | vom Tag der Ausgabe des Antrages durch die Schule bis spätestens 15.03.2012 durch die Eltern |
Bestätigungs- bzw. Ablehnungsbescheid zum Antrag | innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang des Antrages durch die Stadtverwaltung Lahnstein |
Anmeldung für die Ausleihe gegen Gebühr | vom 19.05. bis 11.06.2012 durch die Eltern |
Rückgabe der Schulbücher 2011/2012 | vom 25.06. bis 29.06.2012 nach Absprache mit der Schule durch die Schüler |
Ausgabe der Schulbücher 2012/2013 | |
wird noch bekannt gegeben durch die Stadtverwaltung Lahnstein jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr in den Räumen der Stadthallenverwaltung "Im Blankenberg" |
Sie haben noch Fragen, die Ihnen auf dieser Seite nicht beantwortet werden? Kontaktieren Sie uns doch einfach und wir helfen Ihnen gerne weiter!
Städtische Bücherei Lahnstein
Gymnasialstraße 10
56112 Lahnstein
+49 (0)2621 914-292
+49 (0)2621 914-330