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UNESCO Welterbe
21. April 2010 Kategorie: Pressemitteilungen

Lahnstein bereitet sich auf europäische Dienstleister vor


LAHNSTEIN. Im Zuge der Ende Dezember 2006 in Kraft getretenen EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 S. 36) nimmt die Stadt Lahnstein die notwendigen Änderungen des Ortsrechtes vor.

Die umgesetzte Richtlinie soll bestehende Hürden für Dienstleister abbauen, die in einem anderen Mitgliedstaat eine selbständige Dienstleistung ausüben oder sich gewerblich niederlassen wollen. So war zum Beispiel in einem anderen EU-Land in einem Bebauungsplan verboten worden, große Werbeplakate in blau-gelber Schrift anzubringen. Diese und ähnliche Einschränkungen wollte man unterbinden.

Die Stadt Lahnstein hat in der jüngsten Vergangenheit sämtliche Satzungen auf die Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsrichtlinie hin überprüft, so wie dies auch in ganz Europa der Fall war. Als Ergebnis stellte sich für Lahnstein konkret die Änderungsnotwendigkeit der Hauptsatzung heraus, die nun vollzogen wurde.

So ist in der städtischen Hauptsatzung nicht mehr festgeschrieben, dass ein bestimmtes Medienunternehmen bei dringlichen Fällen Bekanntmachungen der Stadt Lahnstein übernimmt, um es nun auch anderen Anbietern zu ermöglichen, diese Dienstleistung zu übernehmen. Nach der Anpassung der entsprechenden Landesverordnung an das europäische Recht konnte die Stadt nun handeln.

Da auch weitere Landes- und Bundesgesetze in Hinblick auf die Dienstleistungsrichtlinie geändert wurden, ist eine weitere stufenweise Anpassung der örtlichen Satzungen notwendig, die nun „abgearbeitet“ wird. Im wesentlichen werden dies Hinweise auf den einheitlichen Ansprechpartner für Unternehmen und Existenzgründer, der bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz angesiedelt ist, sein, oder die Umsetzung von Verwaltungsverfahrensrecht.

Ziel der Umsetzung dieser Dienstleistungsrichtlinie in Rheinland-Pfalz ist die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen. „In der Hoffnung auf positive Effekte sehe ich die Änderung des Ortsrechtes als einen möglichen Beitrag, dieses zentrale Ziel zu erreichen“ so Oberbürgermeister Peter Labonte.