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UNESCO Welterbe
11. April 2011 Kategorie: Pressemitteilungen

Motorrad fahren ohne „Kuchenblech“

Größe der Motorradkennzeichen jetzt frei wählbar

Lahnstein. Künftig können Motorradfahrer alternativ zum „Kuchenblech“ - so wurden in Insiderkreisen die großen Nummernschilder genannt - ein kleines Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 Zentimeter verwenden. Im Hinblick auf die beginnende Motorradsaison sind inzwischen beim Service-Center der Stadtverwaltung Lahnstein zahlreiche Anfragen eingegangen.

Das künftige Motorradkennzeichen ist mindestens 18 cm breit und 20 cm hoch. Es kann bis 22 cm breit sein. Neben der Kennung für den Zulassungsbezirk (EMS) werden mindestens zwei Buchstaben und zwei Ziffern oder ein Buchstube und drei Ziffern für die Erkennungsnummer verwendet (z. B. EMS-VK 11, EMS-V 111). Die Zulassungs- und Hauptuntersuchungsplakette werden in der Mitte des Kennzeichens zwischen dem Unterscheidungszeichen EMS und der Erkennungsnummer angebracht. Dabei ist unbedingt auf die Bohrungen für die Befestigung des Nummernschildes am Motorrad zu achten, denn die Plaketten sollten dabei nicht beschädigt werden.

Kleine Erkennungsnummern wie EMS-V 3 oder EMS-VK 2 sind in Zukunft auch für Motorräder nicht mehr möglich. Diese Erkennungsnummern bleiben Importfahrzeugen (außerhalb des Binnenmarktes hergestellt/keine Typgenehmigung) vorbehalten, an denen sich keine größeren Erkennungsnummern auf Standardkennzeichen anbringen lassen. Die Übernahme eines kurzen Kennzeichens (z. B. EMS-VK 2) auf ein anderes Motorrad ist nicht mehr möglich.

Der Tausch des bisherigen „Kuchenblechs“ gegen das kleine Motorradkennzeichen ist möglich, aber keine Verpflichtung. Bei Anmeldung von außer Betrieb gesetzten Motorrädern auf einen anderen Halter, aus anderen Zulassungsbezirken und bei Neuzulassungen erfolgt eine Zuteilung des neuen Motorradkennzeichens. Die bisherigen Motorradkennzeichen können weiterhin verwendet werden, auch bei Wiederzulassungen.

Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 8. April 2011 in Kraft. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Centers der Stadtverwaltung Lahnstein unter der Telefonnummer 02621-914700 gerne zur Verfügung.