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UNESCO Welterbe
30. Mai 2011 Kategorie: Pressemitteilungen

Regelmäßige Übungen optimieren Katastrophenschutzmaßnahmen

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion koordiniert Maßnahmen bei Atomunfällen

Lahnstein/Rheinland-Pfalz. Vor dem Hintergrund der Reaktorunfalls in Fukushima ist das Thema Sicherheit der Kernkraftwerke erneut zu einem landes- und bundespolitischen Thema geworden. Zutiefst besorgte Bürgerinnen und Bürger fragen sich: „Was passiert bei einem Atomunfall?“ Auch wenn in Rheinland-Pfalz selbst kein Kernkraftwerk mehr am Netz ist, so blicken die Menschen in diesen Tagen auf die Meiler in unmittelbarer Nachbarschaft. 

Für den Fall eines atomaren Störfalls existieren Notfallpläne, die nach bundesweiten Vorgaben erarbeitet wurden. Selbst wenn diese im Zuge der Reaktorkatastrophe in Japan nun auf den Prüfstand gestellt würden, seien regelmäßige Übungen unerlässlich. „Sie helfen dabei, Handlungsmaßnahmen für den Ernstfall zu optimieren und weiterzuentwickeln“ heißt es im rheinlandpfälzischen Innenministerium.

Bei Unfällen in deutschen und ausländischen kerntechnischen Anlagen, die Katastrophenschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz erfordern, übernimmt der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Einsatzleitung. Alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz werden dann von Trier aus zentral koordiniert.

Außer den Katastrophenschutzmaßnahmen gibt es zudem Strahlenschutz-vorsorgemaßnahmen. Für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt wurde im Jahr 1986 das Strahlenschutzvorsorgegesetz geschaffen. Nach diesem Gesetz ist bei einem großflächigen radiologischen Ereignis das Bundesumweltministerium BMU für die Radioaktivitätsüberwachung sowie für die Anordnung der gegebenenfalls zu treffenden Maßnahmen zuständig. Aufgabe des Bundes ist insbesondere die großräumige Ermittlung der Radioaktivität in Luft und Niederschlägen sowie die Bewertung der erhobenen Daten.