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UNESCO Welterbe
17. Juni 2011 Kategorie: Pressemitteilungen

Mit 17 ans Steuer

Jugendliche Lahnsteiner Fahranfänger verhalten sich sehr diszipliniert

Lahnstein. Schon seit dem Jahr 2005 bietet das Land Rheinland-Pfalz 17jährigen die Möglichkeit, Auto zu fahren. In Begleitung einer anderen Person kann dann schon das „Steuer in die Hand genommen“ werden. Inzwischen wurde dieses Verfahren bundesweit eingeführt. Bereits mit sechszehneinhalb Jahren kann der Führerschein beantragt werden, damit die Ausbildung und die Prüfungen bis zum 17. Geburtstag abgeschlossen werden können. Gegenüber dem Führerschein mit 18 gibt es auch in der Fahrschule keine Unterschiede bei Ausbildung und Prüfung.

Die stetig steigende Zahl von Bewerbern und die positiven Rückmeldungen sowohl der Eltern als auch der Jugendlichen beim Service-Center der Stadtverwaltung Lahnstein zeigt, dass der Führerschein mit 17 Jahren ein voller Erfolg ist. Die schulische Ausbildung, Prüfungsvorbereitung und Führerschein lassen sich in vielen Fällen dadurch auch besser koordinieren.

Mehrfach berichten Eltern sowie Fahranfänger, dass bei bestimmten Verkehrssituationen eine fahrerfahrene Person wertvolle Hinweise geben kann, Situationen schnell richtig einzuschätzen. Des Weiteren sei es für die Eltern von großer Bedeutung, das Verhalten der Jugendlichen im Straßenverkehr von Anfang an mit zu beobachten. Dadurch habe man ein besseres Gefühl, wenn mit 18 alleine gefahren werden darf.

Wie bisher, dürfen die Jugendlichen aber erst mit 18 Jahren ohne einen Beifahrer fahren. Die Begleitpersonen müssen 30 Jahre oder älter sein, den Führerschein Klasse B oder 3 seit mindestens fünf Jahren besitzen und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Es gibt keine Beschränkung der Begleitpersonen nach oben. Es können somit zehn oder auch 20 Begleitpersonen bei der Fahrerlaubnisbehörde angemeldet werden.

Von anfänglich knapp über 30 Prozent im Jahr 2006 hatten sich 2010 bereits fast 60 Prozent des in Frage kommenden Geburtsjahrganges der Lahnsteiner Jugendlichen für das begleitete Fahren mit 17 Jahren entschieden. Diese steigende Tendenz ist ein deutlicher Hinweis auf die Attraktivität des frühen Führerscheines. Die jungen Fahranfänger halten sich in Lahnstein strikt an die Vorgaben, denn die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen mussten in der Stadt an Rhein und Lahn bisher noch nicht angewendet werden.

Bereits das Fahren ohne Begleitperson stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld und Punkten geahndet wird. Die Folgen für die Jugendlichen, die bei unerlaubten Fahrten erwischt werden, sind aber noch schwerwiegender. Die Erlaubnis zum Fahren ab 17 wird dann grundsätzlich widerrufen und es muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolviert werden. Die Probezeit verlängert sich dann auf insgesamt vier Jahre.