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30. August 2017 Kategorie: Pressemitteilungen

Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Straßenabstufungsstreit gegen die Stadt Lahnstein

L 335 und die Kreisstraßen K 62 und 68 sind nun zu Stadtstraßen abgestuft

Lahnstein. Im Streit der Stadt Lahnstein gegen den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) um die Abstufung der innerörtlichen Durchgangsstraße sowie zweier Kreisstraßen, gibt es nun eine endgültige gerichtliche Entscheidung.

Mit Beschluss vom 07. August 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, die Revision der Stadt Lahnstein gegen das abweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 01.09.2016 nicht anzunehmen.

Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsweg gegen die Abstufungsverfügung des LBM erschöpft und die L 335 sowie die K 62 und Teilbereiche der K 68 fallen in die Baulast der Stadt Lahnstein.

Der Beschluss des Gerichts wurde am 29. August 2017 zugestellt. Die Stadtverwaltung Lahnstein wird nun die weitere Aufarbeitung der Entscheidung und den konkreten Übergang der Straßen in Angriff nehmen.

Dazu Oberbürgermeister Peter Labonte: „Die Stadt Lahnstein hat aus guten Gründen alles unternommen, eine Abstufung der L 335 und der Kreisstraßen abzuwenden, um die finanziell angeschlagene Stadt und die Bürger, die sowieso schon durch den immensen Straßenverkehr in der Stadt schwer beeinträchtigt sind, zu entlasten. Leider wurden wir von den Gerichten hierbei nicht unterstützt. Es heißt nun, nach vorne zu sehen und die Straßen in einem ordnungsgemäß unterhaltenen Zustand zu übernehmen.“