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21. August 2017 Kategorie: Pressemitteilungen

Straßenausbau am Kaiserplatz war richtig berechnet

Oberverwaltungsgericht bestätigt Stadtverwaltung in allen Punkten

Die Straße Kaiserplatz vor dem Ausbau im Jahr 2014 und heute (Fotos: Stadtverwaltung Lahnstein)

Lahnstein. Straßenausbau kostet viel Geld und in den innerörtlichen Straßen teilen sich die öffentliche Hand und Anlieger nach bestimmten Prozentsätzen die Kosten über einen sogenannten Anliegerbeitrag. Üblicherweise wird zu Beginn einer Baumaßnahme eine Abschlagszahlung von den Anliegern verlangt, ist der Ausbau abgeschlossen, wird schlussabgerechnet. „Diese Vorausleistung stellt natürlich für die Eigentümer der jeweiligen Straße eine mitunter erhebliche Belastung dar, die – je nach Umfang des Straßenausbaus und der Grundstücksgröße – das Ansparen eines höheren Geldbetrages erfordert“, erklärt Thomas Becher, zuständiger Fachbereichsleiter bei der Stadtverwaltung Lahnstein. „Wir informieren daher frühzeitig und umfassend über die geplanten Maßnahmen und mögliche Zahlungsmodalitäten.“  Dennoch kommt es hin und wieder zu Rechtsstreitigkeiten über die Ausbaubeiträge.

„Hinter jedem Straßenausbau steckt ein kompliziertes Abrechnungsverfahren, das dementsprechend auch großes Konfliktpotential bietet“, erklärt Hedwig Wagner, die Juristin der Stadtverwaltung Lahnstein. So geschehen auch bei der Straße „Kaiserplatz“, die 2014 zusammen mit der Pestalozzistraße ausgebaut wurde.
Die Anlieger gründeten eine Bürgerinitiative und riefen die Gerichte gegen die Beitragsveranlagung der Stadt an. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden und der Stadt Lahnstein in allen Punkten Recht gegeben.

Verschiedene Fragen, die zur Diskussion standen wie zum Beispiel der vom Stadtrat beschlossene Stadtanteil von 55 % der Ausbaukosten (45% der Kosten zahlen im Umkehrschluss die Anlieger) oder auch die Nicht-Einbeziehung des Grundstücks der ehemaligen Kaiser-Wilhelm Schule wurden nun durch das Gericht bestätigt.

„Mit diesem Urteil haben wir als Stadt ein Stück weit mehr Rechtssicherheit, da verschiedene Grundsätze, wie sie in vielen Beitragsveranlagungen vorkommen und berücksichtigt werden müssen, klar gestellt worden sind“, so Wagner. Die Stadt kann damit nun den Straßenausbau endgültig abrechnen.