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19. September 2017 Kategorie: Pressemitteilungen

Erleichterung für Lieferanten und Kunden

Stadt richtet Ladezonen in Hoch- und Adolfstraße ein

Die neuen Ladezonen in Hoch- und Adolfstraße sollen eine Erleichterung für die anliegenden Geschäfte und deren Kunden sein und zudem die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. (Foto: Gordon Gniewosz/Stadtverwaltung Lahnstein)

Lahnstein. Anfang September wurden zwei Ladezonen in der Innenstadt von Oberlahnstein eingerichtet. Eine befindet sich in der Hochstraße unmittelbar nach der Kreuzung Kirchstraße/Frühmesserstraße, die zweite in der Adolfstraße vor dem Caritasladen. Diese Flächen können nun wochentags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr für das Be- und Entladen angefahren werden. Dauerhaftes Parken ist dort nicht erlaubt.

„Damit können Lieferanten für anliegende Geschäfte und Büros, aber auch ausliefernde Paketdienste ihre Fahrzeuge für die Dauer des Anlieferns ohne lange Parkplatzsuche legal abstellen. Ausliefernde Ladeninhaber wie Kunden der anliegenden Geschäfte können schwere oder sperrige Waren einladen, ohne lange Wege zurücklegen zu müssen“, erklärt Gordon Gniewosz, zuständiger Fachbereichsleiter bei der Stadtverwaltung, die Maßnahme.

Mit der Erleichterung des An- bzw. Auslieferns und des Abholens von Waren leistet die Stadt Lahnstein einen Beitrag dazu, den Nachteil der dortigen Geschäfte und Betriebe gegenüber den Wettbewerbern auf der grünen Wiese zu mindern, denn Ziel der Stadt Lahnstein ist es, Geschäfte in der Innenstadt zu halten und zu stärken.
Weil hier bislang Lieferwagen oder Kundenfahrzeuge öfter auf Fußgängerüberwegen, in Sperrflächen, in Seitenstraßen oder einfach in zweiter Reihe standen und den Verkehr aufhielten oder dessen Sicherheit beeinträchtigten, erzeugen die Ladezonen in diesem sensiblen Innenstadtbereich einen spürbaren Beitrag, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhöhen.

Lieferdienste, die bisher darauf bauen konnten, dass dort, wo sie für die Dauer ihrer Ladetätigkeit zwar verbotswidrig, aber nicht die Sicherheit gefährdend oder den Verkehr beeinträchtigend, ihre Fahrzeuge abgestellt hatten, „ein Auge zugedrückt“ wurde, werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie dort jetzt konsequent verwarnt werden. Sie müssen die Ladezonen – oder einen gebührenpflichtigen Parkplatz – benutzen. Genauso verwarnt wird, wer die Ladenzonen dauerhaft als Parkplatz zweckentfremdet.