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UNESCO Welterbe
15. März 2018 Kategorie: Pressemitteilungen

Wahlen in Lahnstein in den letzten 200 Jahren


Das Foto zeigt den 1946 ersten frei gewählten Stadtrat von Niederlahnstein (Fotoaufnahme von 1948, Stadtarchiv)

Lahnstein. In der Bundesrepublik Deutschland gelten für die Wahlen zum Deutschen Bundestag die demokratischen Wahlgrundsätze einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Gleiches gilt für die Wahlen zum Europäischen Parlament, zu den Landesparlamenten und für die Kommunalwahlen, in Lahnstein also für die Stadt und den Kreistag des Rhein-Lahn-Kreises, sowie für die Wahl des Oberbürgermeisters. Was für uns heute selbstverständlich erscheint, haben sich die Bürger im 19. Jahrhundert hart erkämpfen müssen.
Die ersten Wahlen, die in Deutschland nach dem allgemeinen Wahlrecht durchgeführt wurden, waren die Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung 1848, die allerdings nur für männliche Staatsbürger galten und nur kurzfristig eingeführt wurden. Ansonsten durfte im Herzogtum Nassau (1806-1866) nur ein geringer Prozentsatz mitbestimmen, vor allem Großgrundbesitzer. Die ersten Wahlen hatte der Herzog erst vier Jahre nach der Verkündung der Verfassung für Anfang 1818 angesetzt. Das Parlament bestand aus zwei Kammern, nämlich der Herrenbank des Adels und der 2. Kammer (Landesdeputiertenversamm-lung), deren Mitglieder nach dem Zensuswahlrecht gewählt wurden, also nach dem Steueraufkommen ungleich gewichtet.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurde in Nassau ein neues Wahlrecht eingeführt, dass das Zweikammersystem zu Gunsten einer einzigen Kammer (Ständeversammlung) aufgab. Die Abgeordneten wurden in allgemeiner, geheimer und schriftlicher Wahl indirekt über Wahlmänner gewählt. Das aktive Wahlrecht setzte voraus, dass die Wähler Gemeindebürger waren. Das bedeutete: Volljährigkeit plus guter Leumund und die Fähigkeit, den Unterhalt einer Familie zu sichern. Wichtigste Entscheidung der Ständeversammlung war die Verabschiedung einer neuen Verfassung für das Herzogtum Nassau 1849. Doch wie überall im Reich wurden auch in Nassau die demokratischen Errungenschaften der Revolution rasch beseitigt. Mit Edikt vom 26. November 1851 wurde ein neues Wahlrecht eingeführt, das sich an den Regelungen der Verfassung von 1814 orientierte. Es wurden wieder zwei Kammern eingerichtet. Die Abgeordneten der zweiten Kammer wurden in indirekter öffentlicher Wahl nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt, die Wahlbeteiligung blieb gering.
Nach der Einverleibung Nassaus in das Königreich Preußen galt für Nieder- und Oberlahnstein das preußische Dreiklassenwahlrecht, bei dem die Stimmen der Wähler wieder nach ihrem Steueraufkommen unterschiedlich gewichtet wurden. 1867 führte Otto von Bismarck im Norddeutschen Bund und 1871 im neugegründeten Deutschen Reich das allgemeine Wahlrecht für Männer ein.
Das Wahlalter wurde 1876 von 25 auf 21 Jahre gesenkt, 1919 auf 20 Jahre. 1945 wurde das aktive Wahlrecht auf 21 Jahre angehoben und 1970 auf 18 Jahre gesenkt. Das passive Wahlrecht wurde 1975 auf 18 Jahre gesenkt.
Zwei Lahnsteiner, die im Kaiserreich in Berlin politisch aktiv waren, waren Justizrat Dr. Anton Dahlem und Maurermeister Hermann Josef Geil. Dr. Dahlem (1859-1935) war von 1902 bis 1918 als Zentrumsabgeordneter Mitglied des Reichstags und zugleich von 1903 bis 1918 Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses. Geil (1858-1935) gehörte dem preußischen Abgeordnetenhaus von 1913 bis 1918 und anschließend der verfassungsgebenden preußischen Landesversammlung 1919, dem Vorläufer des preußischen Landtags, an. Später saß Geil von 1922 bis 1932 für die Zentrumspartei im Kreistag von St. Goarshausen.
Nach Ausrufung der Weimarer Republik fand am 19. Januar 1919 die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung statt. Erstmals gab es ein Frauenwahlrecht in Deutschland. Das „Dreiklassenwahlrecht“ wurde abgeschafft, jede Stimme zählte gleich. Das Deutsche Reich wurde parlamentarische Demokratie.
Unter der nationalsozialistischen Einparteien-Diktatur (1933-1945) hatten Wahlen keine relevante politische Bedeutung mehr. Die SPD wurde als „staats- und volksfeindliche Partei“ 1933 aufgelöst, sämtliche Parteien lösten sich selbst auf, neue Parteien durften nicht gebildet werden. Die Juden verloren durch das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 das Wahlrecht. In den Kommunen wurden Beigeordnete und Ratsherren berufen, die die gewählten städtischen Körperschaften ersetzten.
Bei den ersten freien Wahlen nach dem Zweiten Weltkrieg (1946 und 1948) wurde den durch politische Aktivität im Dritten Reich belasteten Bürgern das Wahlrecht entzogen. Alle anderen volljährigen Staatsbürger durften an den Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen teilnehmen.

Während die Bundestagswahlen alle vier Jahre stattfinden, wurde die Legislaturperiode der Kommunal- und Landtagswahlen auf fünf Jahre verlängert. Seit 1979 findet alle fünf Jahre die Wahl zum Europäischen Parlament statt, seit 1997 wird auch der Lahnsteiner Oberbürgermeister direkt von den Bürgern gewählt. Auch einen Bürgerentscheid gab es in Lahnstein: 2002 durften alle Lahnsteiner über die Neuverlegung des Pflasters in der Fußgängerzone Burgstraße mitentscheiden.

Im Stadtarchiv Lahnstein (Untergeschoss der ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Schule) ist derzeit eine Ausstellung über Bürgeraufnahmen und städtischen Wahlen in Lahnstein im 19. und 20. Jahrhundert zu sehen.