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UNESCO Welterbe
02. Februar 2010 Kategorie: Pressemitteilungen

Sophie und Maximilian hatten 2009 die Nase vorn

Vornamen bezeichnen das Individuum innerhalb der Familie

LAHNSTEIN. Der Vorname eines Menschen übernimmt in unserer Gesellschaft eine wichtige Aufgabe. Im Gegensatz zum Familiennamen steht er für eine einzelne individuelle Person. So ist es nicht verwunderlich, dass die Namensgebung eine zentrale Frage während der Schwangerschaft bildet. Meistens beginnen die ersten, noch hypothetischen Überlegungen bereits bevor man das Geschlecht des Babys kennt.

Im vergangenen Jahr wurden im Standesamt der Stadt Lahnstein insgesamt 321 Namenseintragungen von Neugeborenen vorgenommen (2008 waren es 351). Während in den Jahren 2006 und 2007 bei den Mädchen der Name Marie absoluter Favorit war, steht nun, wie bereit im Jahr 2008 der Name Sophie (Sofie) an erster Stelle der Beliebtheitsscala. Insgesamt entschieden sich Elternpaare zwölf mal für diesen Namen. Marie rangiert nun, gleichzeitig mit dem Namen Johanna, mit sechs Eintragungen an Platz zwei, gefolgt von den Namen Lina und Mia (je fünf mal). Sehr beliebt sind auch die Namen Lena, Leona und Lisa, die jeweils vier mal vergeben wurden.

Bei den Knaben löste der Name Maximilian mit 7 Eintragungen den Spitzenreiter aus dem Jahr 2008, Leon, ab. Leon und Paul nehmen mit je sechs Eintragungen gemeinsam den zweiten Platz ein. Die Rangliste der Lieblingsnamen wird fortgestzt mit den Namen Alexander und Julien (je fünf mal) und Ben, Noah und Sebastian (je vier Eintragungen).
Neben aktuellen Modeerscheinungen sind es vor allem soziale und familiäre Faktoren der Eltern, die bei der Namenssuche Einfluss ausüben. Wie in vielen anderen Bereichen beeinflusst auch die amerikanische Kultur unsere Gesellschaft in der Namensgebung.

Allerdings gibt es bei der Namensgebung gesetzliche Einschränkungen, die man beachten muss. Zwar wurde das Recht der Namensgebung in Deutschland schon gelockert, trotzdem muss man sich an bestimmte Grundsätze halten. Folgende Regelungen gelten im Rahmen der Namensgebung: Der Vorname muss als solcher zu erkennen und eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sein. Auf keinen Fall darf der Vorname dem Wohl des Kindes schaden und keine Assoziationen des Lächerlichen oder Boshaftigen hervorrufen.

So sind auch Orts- oder Markennamen grundsätzlich unzulässig. Des Weiteren soll der Vorname grundsätzlich kein Familienname sein und auch kein Titel, wie zum Beispiel  „Lord“ oder „Prinzessin“. Er kann nicht rechtlich geschützt werden und muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden. Auskünfte erhält man beim Standesamt unter der Telefonnummer 02621/914-220.