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UNESCO Welterbe
28. März 2017 Kategorie: Pressemitteilungen

Haupt- und Finanzausschuss arbeitete Tagesordnung ab

Gremium traf die noch offenen Entscheidungen

Lahnstein. Bereits vor zwei Wochen kam der Haupt- und Finanzausschuss zusammen und beschäftigte sich intensiv mit dem Thema Stadtumbau „Innenstadt Oberlahnstein“. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit entschied er sich damals, die Sitzung zu unterbrechen und die weiter anstehenden Punkte zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten.

So stand am vergangenen Donnerstag zunächst der Bebauungsplan Nr. 18 – Sportzentrum im Stadtteil Niederlahnstein – auf der Agenda. Der Plan, der in seiner jetzigen Form seit 2002 in Kraft ist, müsste geändert werden, wenn eine saisonale Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes auf dem nahen „Kränchen“ realisiert werden soll. Für eine vom Betreiber des „Kränchens“ angedachte  Erweiterung kämen Flächen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, nämlich zwischen dem Sportplatzgelände und dem Rheinufer, in Betracht. Nach ausgiebigem Austausch stimmte der Haupt- und Finanzausschuss grundsätzlich der Änderung der Bauleitplanung im Bereich des Sportzentrums im Stadtteil Niederlahnstein zu. Er beauftragte weiterhin die Verwaltung, die entsprechenden förmlichen Beschlüsse vorzubereiten, um den Flächennutzungsplan der Stadt Lahnstein im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18 und im Parallelverfahren den in Rede stehenden Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Ein weiterer Auftrag an die Verwaltung betrifft den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich einer Übernahme der anfallenden Planungskosten. Die Entscheidung fiel mehrheitlich. Neben der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses wird auch der Fachbereichsausschuss 4 beteiligt, bevor der Stadtrat in seiner Maisitzung die Sache abschließend berät.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigte außerdem einstimmig die Nutzung des Dienstwagens durch den Oberbürgermeister und die Beigeordneten im Rahmen der von ihnen im öffentlichen Interesse ausgeübten Tätigkeiten und Ehrenämter. Es handelt sich dabei um Tätigkeiten, deren Wahrnehmung im Interesse der Stadt Lahnstein liegt. Wenn hierfür durch die jeweilige Trägerorganisation Fahrtkostenentschädigungen gewährt werden, werden diese durch die Stadtkasse vereinnahmt.

Eine weitere Grundsatzentscheidung betraf die Einführung eines Gästebeitrages in Lahnstein. Nach ausführlicher Information und Meinungsaustausch zum Themenkomplex sprach sich der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig für die Einführung eines solchen Gästebeitrages aus und beauftragte die Verwaltung die Thematik zur weiteren Beratung in den städtischen Gremien aufzubereiten. Dabei soll auch die Kosten-Nutzen-Situation betrachtet werden.

Ebenfalls einstimmig fiel die Entscheidung verschiedene Spendenangebote anzunehmen. Freuen können sich die Aktion „Nachbarn in Not“, die Flüchtlingshilfe und die städtische Kindertagesstätte EinSteinchen, die ein Sonnensegel für den Außenbereich erhält.