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Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof.
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Lahnstein. Wie bereits nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz am 01.09.2016 erwartet, hat das Gericht die Abstufungsentscheidung des Landesbetriebes Mobilität bestätigt. Gegen dieses Urteil kann noch die Beschwerde der Nichtzulassung der Revision eingelegt werden, über welche das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet.
Aufgrund überschlägiger Durchsicht des Urteils ist die Stadtspitze geneigt, das Bundesverwaltungsgericht anzurufen, lässt derzeit aber noch die juristischen Voraussetzungen für einen solchen Schritt prüfen.
Hierzu wurde der die Stadt Lahnstein vertretende Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhard Hendler von der Kanzlei Jeromin-Kerkmann in Andernach konsultiert und um kurzfristige Einschätzung zur weiteren Führung des Rechtsstreites aus seiner Sicht gebeten.
Dazu Oberbürgermeister Peter Labonte: “Aufgrund der zentralen Bedeutung der L 335 und der beiden in Streit stehenden Kreisstraßen für die Stadt Lahnstein und ihre Bürger sowie die sich daraus ergebenden negativen Folgen, sollten grundsätzlich alle möglichen Schritte eingeleitet werden, um die aus unserer Sicht ungerechte Abstufung der L 335 und der beiden Kreisstraßen noch abzuwenden.“