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Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof.
Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen.
Lahnstein. Die Stadt Lahnstein ist Teil des Weltkulturerbes Oberes Mittelrheintal, das sich nicht nur durch die Dichte an historischen Bauwerken sondern auch durch eine wunderschöne Landschaft auszeichnet. Neben dem prägenden Hauptstrom, gehören auch viele kleine Flüsse und Bäche dazu. Im Lahnsteiner Stadtgebiet sprudeln eine ganze Reihe davon, mehr oder weniger versteckt. Mit Damian Kupka gibt es sogar einen Gewässerbeauftragten bei der Stadtverwaltung Lahnstein, der dafür eine spezielle Prüfung ablegen musste und durch Oberbürgermeister Peter Labonte 2004 offiziell bestellt wurde. Denn, dass Wasser ein hohes und schützenswertes Gut ist, ist allgemein bekannt.
Doch nicht alle Gewässer sind in Kupkas Obhut. „Das Landeswassergesetz weist den Gewässern entsprechend ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eine sogenannte Gewässerordnung zu“, erklärt er. „Gewässer 1. Ordnung sind bei uns Rhein und Lahn. Gewässer 2. Ordnung sind Gewässer, die für die Wasserwirtschaft von erheblicher Bedeutung sind und nicht zur ersten Ordnung gehören. Alle anderen sind 3. Ordnung. Für letztere sind wir als Stadt zuständig.“
Im Stadtgebiet gehören dazu nördlich der Lahn der Michelbach (1 km), südlich der Lahn sind es Ruppertsklamm (1,6 km), Grenbach (1,6 km), Erzbach (4 km), Schlierbach (1,3 km), Spießborn (1,5 km), Zollbach (2,5 km), Hinterwälder Bach (200 m), Wiesbach (2,8 km), Braunebach (3 km), Rullsbach (800 m), Mühlbach und der Bach in den Süßgrund, ein zwei Kilometer langes Seitengewässer des Erzbaches.
Daneben gibt es noch zahlreiche kleinere Nebengewässer und Quellbäche, deren Schutz und Erhalt als Lebensraum für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten eine besondere Bedeutung zukommt.
Das Landeswassergesetz bestimmt, dass die Unterhaltungspflicht für die Gewässer 3. Ordnung bei den kreisfreien Städten, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden liegt, danach also bei der Stadt Lahnstein. „Es gibt den sogenannten „10 Meter Bereich“, der die Gewässer 3. Ordnung pauschal schützt. Danach braucht es für alle Veränderungen in diesem Bereich eine wasserrechtliche Genehmigung“, führt Kupka aus. Hinweise, dass hier etwas im Argen liegt, kommen meistens von den Kollegen aus dem Forst, dem Baubetriebshof oder der Kläranlage, aber auch durch Privatpersonen, die im Gelände unterwegs sind. „Dann werden wir natürlich gezielt tätig. Wir sind aber auch präventiv in unregelmäßigen Abständen unterwegs.“
Im letzten Jahr wurde rund 15.000 Euro für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen rund um diese Gewässer ausgegeben
Kontakt:
Damian Kupka, Gewässerschutzbeauftragter der Stadt Lahnstein
Fachbereich 4 – Bauen, natürliche Lebensgrundlagen und Eigenbetrieb WBL
Didierstraße 21 c, 56112 Lahnstein
Telefon: 02621 914-521
E-Mail: d.kupka(at)lahnstein.de