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Lahnstein. Mit Entscheidung vom 18.03.2015 gab das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Stadt Lahnstein gegen die Nicht-Zulassung der Berufung im Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz in Bezug auf die Abstufung der L 335 in Lahnstein statt.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Koblenz die Abstufungsverfügung des Landesbetriebes Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz bestätigt und eine Berufung nicht zugelassen.
Oberbürgermeister Peter Labonte: „Durch die vorliegende Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz umfassend überprüft werden. Die Stadt Lahnstein erhält hierdurch die Chance, ihre Begründung gegen die Abstufung der Straße zur Stadtstraße noch einmal im Detail vorzutragen, mit dem erklärten Ziel, die Abstufungsentscheidung des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz korrigieren zu lassen.“