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24. September 2014 Kategorie: Pressemitteilungen

Stadt wehrt sich gegen Abstufung von Landes- und Kreisstraßen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz


Lahnstein. Am 25.09.2014 findet die mündliche Verhandlung gegen die vom Land geplanten Straßenabstufungen im Lahnsteiner Stadtgebiet vor dem Verwaltungsgericht Koblenz statt. Konkret geht es um eine Abstufungsverfügung des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) in Bezug auf die Klassifizierung der Landesstraße 335 (L 335) und weiterer Teile der Kreisstraßen K 62 und K 68 im Stadtgebiet. Neben einer Reihe von rechtlichen Konsequenzen, die eine Abstufung der Straßen nach sich ziehen würde, wird vor allem über die enormen Kosten, die damit für die verschuldete Stadt und deren Steuerzahler verbunden wären, gestritten.

Seit vielen Jahren befindet sich die Stadt Lahnstein im Streit mit dem LBM hinsichtlich der Straßeneinstufung, nachdem der Bau einer Entlastungsstraße für die Lahnsteiner Innenstadt scheiterte. 2000 verfasste der Stadtrat eine Resolution gegen die Abstufung der L 335 in Lahnstein. Im Januar 2010 kam aber dann letztlich doch die Abstufungsverfügung durch das Land. Der Widerspruch der Stadt Lahnstein dagegen wurde abgewiesen, die Stadt reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ein.

Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz findet nun am 25. September, um 11.00 Uhr, im neuen Koblenzer Justizverwaltungszentrum in der Deinhardpassage statt und ist öffentlich.


Die Auswirkungen einer Abstufung auf Lahnstein
Die Auswirkungen einer Abstufung bekämen die Lahnsteiner Bürger unmittelbar zu spüren. Allein die Unterhaltungskosten der betroffenen Straßen betragen jährlich einen hohen fünfstelligen Betrag, die dann den bereits strapazierten Haushalt der Stadt Lahnstein zusätzlich belasten würden.

Sollten Landesstraße und die Kreisstraßenteile ausgebaut werden müssen, rechnet die Stadt auf der Grundlage von derzeitigen Vergleichspreisen mit einem zweistelligen Millionenbetrag.
Die Landessubvention bei Straßenausbauten hat in der Vergangenheit stark variiert und ist eher rückläufig. Unabhängig davon ob und wenn ja, wie hoch eine Subventionierung durch das Land für den Ausbau der Durchgangsstraße wäre, bliebe eine immense Summe übrig, die über den städtischen Haushalt zu finanzieren wäre. Die dafür aufzuwendenden Mittel fehlen dann bei den örtlichen Kindergärten, Schulen, Bädern und anderen öffentlichen Einrichtungen.
Auch die Anlieger sind mit mindestens 25% an den Straßenausbaubeiträgen beteiligt, was für diese ebenfalls einen Kostenanteil in Millionenhöhe bedeutet. Bisher mussten die Anlieger nur für den Gehweg zahlen.

Auf der Strecke der L 335 liegen außerdem noch zwei Brückenbauwerke, die in die zuvor genannten Kostenschätzungen noch gar nicht eingeflossen sind. Der „Überflieger“ über die Bahngleise in Niederlahnstein wurde vor 35 Jahren gebaut und seitdem nicht grundlegend saniert. Eine Ausbaunotwendigkeit ist deshalb zeitnah zu erwarten. Die Kosten für eine Sanierung der Rudi Geil-Brücke, die seit 1997 in Betrieb ist, lassen sich heute noch nicht absehen. Allerdings kann bei einer Komplettsanierung mindestens mit den Herstellungskosten (damals rund 9,5 Millionen DM) gerechnet werden. In jedem Fall würden für die notwendigen Prüfungen der Brücken pro Jahr durchschnittlich knapp 14.000 Euro anfallen.


Neben dem Kostenaspekt, hält die Stadt Lahnstein die Abstufung der Straßen aber auch aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig:

- Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unrichtig und sie wurde nicht begründet.
- Die geplante Entlastungsstraße der Stadt Lahnstein sollte schon in den 90er Jahren die Funktion der derzeitigen L 335 als Kreisstraße übernehmen.
- Die Stadt Lahnstein beheimatet zahlreiche Landes- und überregionale Einrichtungen, wie Schulen, Amtsgericht, Häfen und Krankenhäuser, was eine Abstufung der L 335 und der anschließenden Kreisstraßen als Stadtstraßen undenkbar werden lässt.
- Die Verkehrsfrequenz von 20 000 Kraftfahrzeugen pro Tag auf der abzustufenden Strecke der L 335 ist in die Einstufungsentscheidung einzubeziehen.
- Eine Abstufung kann nicht durchgeführt werden, da der Zustand der abzustufenden Straßen nicht ordnungsgemäß ist.
- Der Umgang des LBM mit der landesweiten Einstufung von Straßen ruft flächendeckend rechtswidrige Zustände hervor, weshalb von einem staatlichen Willkürakt bei der vorliegenden Abstufung auszugehen ist.
- Andere Landesstraßen mit wesentlich geringerer Frequenz und nicht für eine Landesstraße ausreichenden Durchgangsverkehr, sind nicht zur Abstufung vorgesehen. Dies hat der Rechnungshof Rheinland Pfalz bereits bemängelt, denn er fordert seit Jahren von der Landesregierung ein landesweites Abstufungskonzept für Landesstraßen ein.
- Das Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (§ 3) benachteiligt die Stadt Lahnstein in der Weise, dass Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen die Finanzgarantie zugunsten der Kommunen vorliegen.


Aus diesen Gründen wurde das Thema Abstufung L 335 bereits in den Wahlkämpfen der Landratswahl und des Stadtrates im Frühjahr des Jahres heftig diskutiert. Es besteht Einigkeit bei den Stadtratsmitgliedern, dass eine Abstufung nicht sachgerecht ist und die Stadt finanziell überfordert.

Der Straßenverlauf:

Die L 335 beginnt nördlich ab dem Anschluss an die B 42 im Stadtteil Niederlahnstein und verläuft bis zur südlichen Ortsgrenze nach Braubach. Dabei gibt es zwei große Brückenbauwerke (sog. „Überflieger“ in Niederlahnstein und Rudi-Geil-Brücke), welche Bestandteil der Straße sind.
Die Burgstraße – Fahrstraße – ist derzeit als K 68 klassifiziert und soll bis zum Kreisel/Anbindung an die B 42 als Stadtstraße abgestuft werden. Die zur Abstufung vorgesehene K 62 ist die Emser Straße/Emser Landstraße im Stadtteil Niederlahnstein.