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UNESCO Welterbe
16. September 2016 Kategorie: Pressemitteilungen

Stadt Lahnstein erwägt Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen

Abstufung der Landesstraße zur Stadtstraße würde gegen Gleichheitsgrundsatz verstoßen

Lahnstein. Die Stadt Lahnstein erwägt Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Abstufung der L 335 einzulegen und das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Das ist die Kernbotschaft nach der Urteilsdurchsicht. „Ich werde den Antrag auf Revision fristwahrend einlegen“, so Oberbürgermeister Peter Labonte. „Wir sehen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt, weshalb wir uns verpflichtet fühlen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, insbesondere unseren Lahnsteinern Bürgerinnen und Bürgern gegenüber.“ Geht die Straße in das Eigentum der Stadt über, geht damit nämlich auch die Beitragspflicht bei einem Ausbau auf die Anlieger und Lahnsteiner Steuerzahler über.

Die Juristin der Stadtverwaltung, Frau Oberrechtsrätin Hedwig Wagner verweist darauf, dass es eine Vielzahl nicht abgestufter Landesstraßen gibt und bei der Stadt Lahnstein fange man ohne erkennbaren Grund an. Wagner: „Das wollen wir nicht kampflos hinnehmen.“ Auch Prof. Dr. Reinhard Hendler, der die Stadt als Anwalt vor Gericht vertreten hat, empfiehlt diesen Weg.

Zunächst wird deshalb die Stadt fristwahrend einen Antrag auf Revision einreichen, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten. Die Entscheidung, ob die Stadt in der Sache vor das Bundesverwaltungsgericht zieht, wird auch noch Thema in den städtischen Beschlussgremien sein.